Unsere Aufgabe

Die Quartiervertretung QUAV 4 sichert die Partizipation der Bevölkerung des Stadtteils IV in Bern. Sie erfüllt einen Auftrag gemäss dem Reglement über die politischen Rechte. Sie ist offizielles Ansprechorgan für die Stadtverwaltung.

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Mit Bevölkerung und Verwaltung

Unter dem Namen «Quartiervertretung Bern 4» (QUAV 4) besteht ein gemeinnütziger, politisch und konfessionell unabhängiger Verein im Sinne von Art. 60ff ZGB mit Sitz in Bern-Ost.

Die Quartiervertretung steht allen im Stadtrat vertretenen Parteien, Quartierleisten und Quartiervereinen offen. Weiter können ihr Organisationen beitreten, zu deren Aufgaben der umschriebene Zweck gehört. Über das schriftlich eingereichte Aufnahmegesuch entscheidet die Delegiertenversammlung auf Antrag des Vorstands.

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Teilhaben und handeln

Die QUAV 4 führt pro Jahr in der Regel zehn Delegiertenversammlungen und eine Jahresversammlung durch. Diese sind grundsätzlich öffentlich und dienen der Behandlung aktueller Fragen, von Anliegen aus der Bevölkerung und der Verwaltung sowie der Verabschiedung von Vernehmlassungen und Ausübung der Mitwirkungsrechte. Aus organisatorischen Gründen bitten wir interessierte Quartierbewohnerinnen und Quartierbewohner, ihre Teilnahme beim Sekretariat anzumelden. Nur die Delegierten sind stimmberechtigt.

Statuten und Pflichtenheft

Nachfolgend finden Sie die aktuellen Statuten und das geltende Organisationsreglement.

Wie funktionieren die Quartierkommissionen

Die Quartierkommissionen dienen als Kommunikationsplattform zwischen der Bevölkerung und der Verwaltung.